Was Linke, Grüne und SPD in Berlin vorhaben

Mehr Mieterschutz, die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände und Vorrang für Bus und Bahn: Linke, Grüne und SPD planen Ausgabengrenzen, höhere Steuern und Gebühren.

(V. l. n. r.) Steffen Krach, Co-Vorsitzender der Berliner SPD, Elif Eralp, Fraktionsvorsitzende der Linken im Berliner Abgeordnetenhaus, und Werner Graf von den Grünen treffen am 17. Oktober 2026 zu einer Pressekonferenz ein, nachdem sie sich auf Sondierungsgespräche zur Regierungsbildung nach der Berliner Wahl geeinigt hatten. (Foto: RALF HIRSCHBERGER / AFP)
(V. l. n. r.) Steffen Krach, Co-Vorsitzender der Berliner SPD, Elif Eralp, Fraktionsvorsitzende der Linken im Berliner Abgeordnetenhaus, und Werner Graf von den Grünen treffen am 17. Oktober 2026 zu einer Pressekonferenz ein, nachdem sie sich auf Sondierungsgespräche zur Regierungsbildung nach der Berliner Wahl geeinigt hatten. (Foto: RALF HIRSCHBERGER / AFP)

Das Sondierungspapier „Mehr gemeinsam, mehr Berlin“ der drei Berliner Landesverbände vom 17. Oktober 2026 enthält nach ihrem Wahlsieg Gesetzesvorhaben und Fristen, aber auch Ziele und Prüfaufträge. Die Vereinbarungen von Linken, Grünen und SPD betreffen Wohnen, Verkehr und soziale Infrastruktur ebenso wie Verwaltung, Sicherheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Das Papier soll nun den Parteien vorgelegt werden. Stimmen diese zu, können Koalitionsverhandlungen beginnen.

100.000 Baugenehmigungen bis 2031

Für 2026 bis 2031 streben die Parteien 100.000 Baugenehmigungen an, aus denen ebenso viele Wohnungen entstehen sollen. Einen Fertigstellungstermin für alle Wohnungen nennt das Papier nicht. Mindestens die Hälfte des Neubaus soll auf Landesunternehmen und gemeinwohlorientierte Akteure entfallen; Vorrang hat das niedrige und mittlere Preissegment.

Auf Landesgrundstücken sind bis zu 25 Prozent genossenschaftlicher Wohnungsbau vorgesehen. Im Modell der kooperativen Baulandentwicklung soll der mietpreisgebundene Anteil auf 50 Prozent steigen. Der Umbau leer stehender Büros und standardisierte Bauverfahren sollen zusätzlichen Wohnraum ermöglichen. Den Abriss intakter Wohngebäude wollen die Parteien verhindern; eine Umbauagentur wird geprüft.

Mietenaufsicht und begrenzte Mieterhöhungen

2027 soll eine Mietenaufsicht entstehen, die Mietpreisüberhöhungen verfolgt und die Bezirke beim Vorgehen gegen illegale Ferienwohnungen und Verstöße bei möblierter Vermietung auf Zeit unterstützt. Das Mieten- und Wohnungskataster soll ab 2028 nutzbar sein. Hinzu kommen eine Schwerpunktabteilung der Staatsanwaltschaft gegen Mietwucher und binnen eines Jahres eine gesetzliche Grundlage für eine verbindliche WBS-Quote im Bestand sowie Instandhaltungsrücklagen großer Vermieter.

Bei landeseigenen Wohnungsunternehmen sollen Mieterhöhungen höchstens zwei Prozent jährlich betragen, bei erhaltener Investitionsfähigkeit. Ein Großteil der Wohnungslosen soll bis zum Ende der Legislaturperiode dauerhaften eigenen Wohnraum erhalten, besonders Familien mit Kindern, Frauen und junge Menschen nach der Jugendhilfe.

Vergesellschaftungsgesetz für Mitte 2028

Ein Finanzierungskonzept soll 2027 festgelegt, ein Gesetz Mitte 2028 dem Abgeordnetenhaus vorgelegt werden. Die Überführung der Bestände soll ein Jahr nach Verkündung wirksam werden.

Die Vergesellschaftungsvereinbarung erfasst private Unternehmen ab 10.000 Wohnungen mit einem Selbstbehalt von 10.000 Wohnungen. Ausgenommen sind Genossenschaften, gemeinwohlorientierte Akteure und Wohnungen, die nach dem 1. Januar 2021 errichtet wurden oder werden. Grundlage soll Artikel 15 des Grundgesetzes sein; eine Enteignung nach Artikel 14 wird ausgeschlossen.

Höchstens 16 Milliarden Euro Entschädigung

Die Entschädigung soll auf 16 Milliarden Euro begrenzt werden, sofern die Finanzierung auch unter verschlechterten Bedingungen tragfähig bleibt. Vorgesehen sind gemeinwirtschaftliche Bewirtschaftung und umfassende Mitbestimmung der Mieterschaft.

Die durchschnittliche Eingangsmiete soll die durchschnittliche Miete der bisherigen Eigentümergesellschaft zum Zeitpunkt der Übertragung nicht übersteigen. Anschließend sollen grundsätzlich die Mietregeln der Landeswohnungsunternehmen gelten. Finanzielle und rechtliche Risiken wollen die Parteien minimieren beziehungsweise ausschließen.

Ausgaben begrenzen, Steuern und Gebühren erhöhen

Im Finanzkapitel kündigen die Parteien einen noch zu vereinbarenden Ausgabepfad bis 2031 an. Der Spielraum für Projekte mit zusätzlichen Ausgaben soll eng bleiben; weitergehende Mehrbedarfe sollen durch Umschichtungen gedeckt werden. Bei substanziell veränderten Bedingungen ist eine Anpassung vorgesehen.

Für 2027 nennen sie ein Entlastungspotenzial von 900 Millionen Euro, ab 2028 ein strukturelles Potenzial von 500 Millionen Euro. Bei den Einnahmen streben sie mindestens 400 Millionen Euro zusätzlich jährlich an, insbesondere durch höhere Steuern und Gebühren. Konkrete Sätze bleiben offen.

Angestrebt wird ein Pakt mit sozialen Trägern, der Planungssicherheit mit begrenzter Ausgabenentwicklung verbindet. Landesunternehmen und weitere, noch zu prüfende Finanzierungsinstrumente sollen Investitionen ermöglichen. Im Bund wollen die Parteien für die Wiedereinführung der Vermögensteuer, eine Erbschaftsteuerreform und die Abschaffung der Schuldenbremse in ihrer jetzigen Form eintreten.

Vorrang für Bus und Bahn

Knappe Haushaltsmittel sollen vorrangig dem Nahverkehr zugutekommen. Geplant sind die Ausschöpfung des U-Bahn-Rahmenvertrags, die schrittweise Umstellung der Busflotte auf Elektroantrieb sowie eigene Spuren und Ampelvorrang für Busse und Straßenbahnen.

Das Verkehrskapitel sieht ein günstigeres Sozialticket ohne Preisangabe vor. Eine Einbeziehung des Deutschlandtickets wird ausgelotet. Sichere Radwege, Abstellmöglichkeiten und Schulstraßen sollen ausgebaut beziehungsweise erleichtert werden. Beim Bund wollen sich die Parteien gegen den 17. Bauabschnitt der A100 einsetzen.

Klimaziele und Schutz vor Hitze

Am gesetzlichen Klimazielpfad wollen die Parteien festhalten, für Gebäude, Verkehr, Energie und Wirtschaft verbindliche Ziele festlegen und deren Einhaltung unabhängig begleitet überprüfen. Bei Verfehlungen soll der Senat verbindlich nachsteuern.

Das Klimaanpassungsgesetz soll innerhalb des vorgesehenen Sondervermögensvolumens umgesetzt werden. Schwerpunkte sind Regenwasserrückhalt, Entsiegelung und belastete Stadtgebiete. Bis 2030 wird eine Netto-Null-Versiegelung angestrebt. Bestehende Bäume sollen bei Bauarbeiten vorrangig erhalten bleiben; eine Randbebauung des Tempelhofer Feldes wird ausgeschlossen.

Erneuerbare Wärme und Schutz vor Energiesperren

Die kommunale Wärmeplanung soll verbindlich umgesetzt, der Weg zur Dekarbonisierung der Fernwärme auf Emissionsminderung und Bezahlbarkeit überprüft werden. Die Parteien setzen auf erneuerbare Wärme und wollen Strom- und Gassperren verhindern. Ein Energiebonus für einkommensarme Haushalte und eine Verpackungssteuer werden geprüft.

Investitionsbonus und Ausbildungsumlage

Ein Wachstumspakt soll einen neu aufgelegten Investitionsbonus, mehr Wagniskapitalfinanzierung bei der IBB, weitere Auslandsbüros und ein Sonderprogramm gegen Langzeit- und Jugendarbeitslosigkeit umfassen.

Die Ausbildungsplatzumlage soll umgesetzt, Tarifbindung gestärkt und die Gewinnung von Fachkräften durch Ausbildung, Weiterbildung und Zuwanderung gefördert werden. Vorgesehen sind Unterstützung für Digitalisierung und Hochtechnologien sowie die Sicherung von Gewerbe- und Handwerksflächen. Für die Regulierung von Gewerbemieten ist eine Bundesratsinitiative geplant.

Weniger Berichtspflichten, weitere Expo-Bewerbung

Berichts- und Dokumentationspflichten sollen entfallen, soweit dies rechtlich möglich und sachlich vertretbar ist; ihre Beibehaltung müsste begründet werden. Die Bewerbung um eine finanzierbare und nachhaltige Expo 2035 sowie das Konzeptverfahren für Kultur-, Kreativwirtschafts-, Messe- und Kongressnutzungen im ICC sollen weitergehen.

Hochschulen und gebührenfreie Bildung sichern

Studienangebote und Personalausstattung sollen gesichert, Sanierungen durch eine Hochschulbaugesellschaft vorangebracht werden. Geplant sind bessere Arbeitsbedingungen, flexiblere Studienformen und weniger Prüfungsbelastung.

Die Gebührenfreiheit von der Kita bis zur Hochschule, kostenloses Schulmittagessen und Schülerticket sowie Lernmittelfreiheit an Grundschulen sollen erhalten bleiben. Sinkende Kinderzahlen wollen die Parteien für die Kita-Qualität nutzen. Gemeinschaftsschulen und berufliche Bildung sollen gestärkt werden.

Grundschulen ohne Handy

Grundschulen sollen grundsätzlich ohne Handy auskommen; pädagogische Mediennutzung bleibt unter Anleitung und nach schulischem Konzept vorgesehen. Eine unabhängige Beschwerdestelle soll vor Diskriminierung und Mobbing schützen.

Geflüchtete Schülerinnen und Schüler sollen an regulären Schulstandorten lernen, die separate Beschulung möglichst schnell enden. Die Kooperationsvereinbarung mit der Bundeswehr soll beendet werden. Unterschiedliche Angebote der Demokratiebildung bleiben im Rahmen der Schulautonomie möglich.

Hilfe für Familien und eine erste Kiezkantine

Alleinerziehende sollen flexiblere Kinderbetreuung, besseren Zugang zu bezahlbaren Wohnungen und Schutz vor Wohnungslosigkeit erhalten. Für Kinder und Jugendliche sind leichter erreichbare psychosoziale Beratung und Schutzkonzepte vorgesehen. Eine erste Kiezkantine soll zeitnah bezahlbares, gesundes Essen anbieten.

Museumssonntag und Sportförderung

Kulturkarte für Jugendliche und kostenloser Museumssonntag sollen zurückkehren. Geplant sind ein Kulturfördergesetz und weitere Verhandlungen über die Zusammenführung der Zentral- und Landesbibliothek am Alexanderplatz. Das Arbeitsraumprogramm soll bestehen bleiben; eine Erweiterung wird geprüft.

Die Förderung vom Breiten- bis zum Spitzensport soll gesichert, beim Jahnsportpark sollen alle drei Bauabschnitte und ein vollständig inklusives Sportzentrum ermöglicht werden.

Polizeistärke erhalten, Überwachung überprüfen

Die Personalstärke der Polizei soll erhalten, ihre Ausbildungsoffensive fortgeführt werden. Polizeifremde Aufgaben und Überstunden sollen abnehmen. Nachts soll Personal im öffentlichen Raum sichtbarer sein. Messer- und Waffenverbotszonen sowie Videoüberwachung sollen 2028 evaluiert werden.

Der Verfassungsschutz soll in seiner jetzigen Form erhalten bleiben, bei stärkerer parlamentarischer Kontrolle. Gegen organisierte Kriminalität setzen die Parteien unter anderem auf Vermögensabschöpfung und Geldwäschebekämpfung. Zum Schutz von Frauen vor Gewalt sollen die Istanbul-Konvention und das Gewalthilfegesetz umgesetzt werden.

Drogenhilfe, Sauberkeit und Katastrophenschutz

Zusätzliche Drogenkonsumräume, aufsuchende Sozialarbeit und Prävention sollen suchtkranken Menschen helfen. Eine kostenlose Sperrmüllabholung soll zunächst als Pilotprojekt erprobt werden. Beim Katastrophenschutz sind der Ausbau der Leuchttürme in den Bezirken, bessere Warnungen und aufsuchende Hilfe vorgesehen.

Digitale Verwaltung und IT-Sicherheit

Behördendaten sollen nur einmal angegeben werden müssen, digitale Leistungen nach Lebenslagen zugänglich sein. Persönliche Beratung bleibt vorgesehen. Künstliche Intelligenz soll Beschäftigte unterstützen.

Geplant sind verpflichtende Angriffserkennung in allen Dienststellen, mehr Personal für die Landesinformationssicherheit und ein wirksames Weisungsrecht für deren zuständigen Chief Information Security Officer. Eine IT-Notlagenerklärung zur Finanzierung von Investitionen und die Nutzung anderer Anbieter der Deutschen Verwaltungscloud für einzelne Leistungen werden geprüft.

Kinderklinik und Hilfe bei psychischen Krisen

Mit der Charité soll eine Kinderklinik entstehen. Arzt- und Therapieplätze sollen gerechter verteilt, Gesundheitszentren und der öffentliche Gesundheitsdienst gestärkt werden. Hinzu kommen bessere Arbeitsbedingungen in Krankenhäusern, stärkere häusliche Pflege und Hilfe in psychischen Krisen rund um die Uhr. Weitere Vorhaben betreffen Frauengesundheit sowie Forschung und Versorgung bei ME/CFS, Long Covid und Post-Vac.

Mehr Teilhabe und Initiative für ein AfD-Verbotsverfahren

Geplant sind ein Antidiskriminierungscheck für Gesetze, eine Reform des Landesantidiskriminierungsgesetzes, ein Demokratiefördergesetz und ein rechtssicheres Paritätsgesetz. Queere Einrichtungen sollen gesichert werden. Inklusive Bildung und Jugendhilfe sollen Vorrang vor separierenden Systemen erhalten.

Im Rahmen ihrer Kompetenzen wollen sich die Parteien für ein Wahl- und Kandidaturrecht auf kommunaler und Landesebene nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland einsetzen. Berlin soll im Bundesrat ein AfD-Verbotsverfahren anstoßen und dafür eine Mehrheit der Länder suchen.

Aufnahmeprogramme und Basiskonto

Neue und wiederaufgelegte Landesaufnahmeprogramme sollen Kindern, Familien und anderen besonders schutzbedürftigen Menschen aus Kriegs- und Krisengebieten helfen. Aufenthaltsrechtliche Möglichkeiten wollen die Parteien nach humanitären Gesichtspunkten ausschöpfen. Die Bezahlkarte in ihrer jetzigen Form soll abgeschafft und zu einem Basiskonto weiterentwickelt werden. Auch eine City-ID ist vorgesehen.

Jüdisches Leben schützen

Die Parteien bekennen sich zu Israels Existenzrecht und verurteilen das Massaker der Hamas und anderer terroristischer Gruppen vom 7. Oktober 2023. Jüdische Einrichtungen sollen dauerhaft auf hohem Niveau geschützt und Schutzmaßnahmen bei Bedarf verstärkt werden. Für Hochschulen sind Schutzkonzepte und Beratung für jüdische Studierende vorgesehen.

Wissenschaftliche Kooperationen mit Israel sollen fortgeführt werden. Generelle Boykottaufrufe und undifferenzierte Sanktionsaufrufe gegen Israel, israelische Institutionen oder Personen allein wegen Staatsangehörigkeit, Herkunft oder Zugehörigkeit lehnen die Parteien ab, ausdrücklich auch die BDS-Kampagne.

Palästinensisches Leben und Schutz vor Rassismus

Die beigefügte Vereinbarung bezeichnet jüdisches, muslimisches und palästinensisches Leben als selbstverständlichen Teil Berlins. Sie beschreibt die Stadt als Heimat der größten palästinensischen Community Europas.

Im Haupttext schildern die Parteien die Angst palästinensischer und israelischer Communities um Angehörige, die eigene Sicherheit und Zukunft. Ausgrenzung und Einschüchterung hätten Gespräche verdrängt. Sie wollen Betroffene schützen, Raum für Zuhören und Dialog schaffen und Rassismus gegen Palästinenserinnen und Palästinenser bekämpfen.

Zwei-Staaten-Lösung und Kritik an Israels Regierung

Die Vereinbarung unterstützt eine Zwei-Staaten-Lösung für Israels Sicherheit und die Selbstbestimmung der palästinensischen Bevölkerung. Sie benennt Leid, Not und Zerstörung für die palästinensische Zivilbevölkerung in Gaza und im Westjordanland. Völkerrechts- und Menschenrechtsverstöße wollen die Parteien klar benennen; konkrete Verstöße werden in dieser Passage nicht aufgeführt.

Zur israelischen Regierung heißt es: „Auch berechtigte Kritik an Handlungen der israelischen Regierung gegenüber der palästinensischen Bevölkerung rechtfertigt keine antisemitischen Handlungen.“

Regeln für die Zusammenarbeit

Bei antisemitischen Vorfällen in den Koalitionsfraktionen sollen auf Wunsch mindestens eines parlamentarischen Geschäftsführers drei vor Beschluss des Koalitionsvertrags einvernehmlich benannte Fachleute eine Bewertung abgeben. Über Konsequenzen bis zum Ausschluss entscheidet die betroffene Fraktion nach ihren eigenen Regeln. Zusammenarbeit mit antisemitischen oder gewaltverherrlichenden Organisationen schließen die Parteien aus.

Eine weitere Vereinbarung verlangt von Senatsmitgliedern, Mandatsträgern der Fraktionen und Parteien Distanz zu Personen, die der organisierten Kriminalität zugerechnet werden. Auf Grundlage konkreter Erkenntnisse können aktive Kontaktaufnahme oder Kontakterwiderung Konsequenzen bis zum Fraktions- und Parteiausschluss haben. Beide Anlagen sollen in den Koalitionsvertrag eingehen.

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