Betroffen sind auch Menschen, die keine Verbindung zu den jeweiligen Aufnahmeländern haben. Rund 25.000 Menschen wurden im Rahmen dieser Politik bereits in mehr als zwei Dutzend Staaten gebracht. Im Dezember will der Supreme Court grundsätzlich über die Rechtmäßigkeit der Praxis verhandeln.
Abschiebungen in Drittstaaten vorerst wieder möglich
Der Supreme Court hat der Trump-Regierung einen vorläufigen Erfolg bei einem zentralen Bestandteil ihrer Abschiebungspolitik verschafft. Das Gericht erlaubte der Regierung am Dienstag, Migranten zunächst wieder in beschleunigten Verfahren in Länder abzuschieben, die nicht ihre Herkunftsstaaten sind.
Die Entscheidung fiel mit 6 zu 3 Stimmen. Die drei liberalen Richter Sonia Sotomayor, Elena Kagan und Ketanji Brown Jackson widersprachen.
Damit wird eine Entscheidung eines niedrigeren Gerichts vorerst außer Kraft gesetzt, die Betroffenen zusätzliche Möglichkeiten eingeräumt hatte, sich gegen eine Abschiebung in einen Drittstaat zu wehren.
Der Supreme Court will den Fall bereits im Dezember mündlich verhandeln. Eine endgültige Entscheidung darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen solche Abschiebungen zulässig sind, steht damit noch aus.
Rund 25.000 Menschen bereits in Drittstaaten abgeschoben
Die Drittstaatenregelung wird bereits in erheblichem Umfang angewandt. Nach Angaben der Associated Press wurden im Rahmen der Politik bislang rund 25.000 Menschen in mehr als zwei Dutzend Länder abgeschoben. Die große Mehrheit wurde nach Mexiko gebracht. Zu den weiteren Aufnahmestaaten zählen unter anderem Liberia und Guyana.
Die Regierung setzt Drittstaatenabschiebungen unter anderem dann ein, wenn Menschen nicht in ihr Herkunftsland zurückgebracht werden können oder das betreffende Land ihre Rückkehr nicht akzeptiert.
Nach Darstellung der Regierung werden von den Aufnahmestaaten Zusicherungen eingeholt, dass den Betroffenen dort keine Verfolgung oder Folter droht. Gegner der Praxis argumentieren dagegen, Migranten müssten ausreichend Gelegenheit erhalten, mögliche Gefahren im jeweiligen Drittstaat vor einer Abschiebung geltend zu machen.
Mehr als 675.000 Abschiebungen seit Trumps Amtsantritt
Die Drittstaatenabschiebungen sind Teil der deutlich ausgeweiteten Abschiebungspolitik der Trump-Regierung.
Nach Angaben des Weißen Hauses wurden seit Trumps Amtsantritt am 20. Januar 2025 bis zum 24. Februar 2026 mehr als 675.000 Menschen abgeschoben. Zusätzlich hätten rund 2,2 Millionen Menschen die Vereinigten Staaten selbstständig verlassen.
Die Zahlen bezeichnen allerdings unterschiedliche Vorgänge. Bei den mehr als 675.000 Fällen spricht die Regierung von Abschiebungen. Die 2,2 Millionen weiteren Ausreisen bezeichnet das Weiße Haus dagegen als sogenannte „self-deportations“.
Zusammengerechnet erklärte die Regierung damals, seit Trumps Amtsantritt hätten knapp drei Millionen Migranten die USA verlassen. Für die Frage, wie viele Menschen tatsächlich staatlich abgeschoben wurden, ist deshalb die Zahl von mehr als 675.000 die entscheidende Regierungsangabe mit diesem Datenstand.
Grundsatzentscheidung steht noch aus
Mit der jetzigen Entscheidung hat der Supreme Court die Drittstaatenabschiebungen nicht endgültig für rechtmäßig erklärt.
Das Gericht hat lediglich zugelassen, dass die Regierung die Praxis während des laufenden Rechtsstreits fortsetzen kann. Im Dezember soll der Fall ausführlich verhandelt werden. Im Mittelpunkt steht dabei unter anderem die Frage, welche Möglichkeiten Migranten erhalten müssen, eine drohende Verfolgung oder Folter in einem Drittstaat geltend zu machen.
Bis zu einer endgültigen Entscheidung kann die Trump-Regierung ihre Drittstaatenabschiebungen damit zunächst fortsetzen.
