Kabinett beschließt digitale Kassenbons ab 2028

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf für digitale Kassenbons beschlossen. Danach sollen künftig deutlich mehr Geschäftsvorgänge digital erfasst werden als bisher.

(V. l. n. r.) Arbeits- und Sozialminister Baerbel Bas, Innenminister Alexander Dobrindt, Finanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil, Bundeskanzler Friedrich Merz, Kanzleramtschefin und Ministerin für besondere Aufgaben Nina Warken, Staatsminister für die Beziehungen zwischen Bund und Ländern im Kanzleramt Philipp Amthor und Regierungssprecher Stefan Kornelius bereiten sich am 23. September 2026 im Bundeskanzleramt in Berlin auf die wöchentliche Kabinettssitzung vor. (Foto: John MACDOUGALL / AFP)
(V. l. n. r.) Arbeits- und Sozialminister Baerbel Bas, Innenminister Alexander Dobrindt, Finanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil, Bundeskanzler Friedrich Merz, Kanzleramtschefin und Ministerin für besondere Aufgaben Nina Warken, Staatsminister für die Beziehungen zwischen Bund und Ländern im Kanzleramt Philipp Amthor und Regierungssprecher Stefan Kornelius bereiten sich am 23. September 2026 im Bundeskanzleramt in Berlin auf die wöchentliche Kabinettssitzung vor. (Foto: John MACDOUGALL / AFP)

Kassenbelege sollen ab 2028 in der Regel nicht mehr auf Papier ausgedruckt, sondern elektronisch bereitgestellt werden. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) beschlossen. Die Bundesregierung will damit Bürokratie abbauen und zugleich Steuerhinterziehung erschweren.

Für Kunden würde die Neuregelung bedeuten, dass sie an der Kasse grundsätzlich einen digitalen Beleg angeboten bekommen. Dieser könnte beispielsweise über einen QR-Code, einen Download-Link oder per E-Mail bereitgestellt werden. Der Kunde müsste den digitalen Bon nicht abrufen oder entgegennehmen.

Ein Kassenbon auf Papier müsste dagegen nicht mehr automatisch ausgedruckt werden. Wer einen schriftlichen Zahlungsnachweis auf Papier verlangt, könnte weiterhin eine Quittung erhalten. Der Anspruch auf eine papierhafte Quittung nach Paragraf 368 des Bürgerlichen Gesetzbuchs soll nach dem Gesetzentwurf bestehen bleiben.

Elektronische Kassen erfassen einzelne Geschäftsvorgänge

Für Händler geht der Gesetzentwurf über den digitalen Bon hinaus. Unternehmen mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz sollen ab 2028 grundsätzlich ein elektronisches Kassensystem verwenden müssen. Ausgenommen werden sollen Steuerpflichtige, deren jährliche Barumsätze weniger als 12.000 Euro betragen.

Für die betroffenen Händler würde die Kassenpflicht zugleich bedeuten, dass die einzelnen Geschäftsvorgänge digital aufgezeichnet werden. Bei einer Kassen-Nachschau oder Betriebsprüfung könnte die Finanzverwaltung diese Einzelaufzeichnungen elektronisch einsehen und auswerten. Die Umsätze würden dadurch allerdings nicht automatisch oder in Echtzeit an das Finanzamt übermittelt.

Thema „Steuerhinterziehung“

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil sagte laut AFP: „Mit digitalen Kassen, die für die Ausgabe elektronischer Belege nötig sind, werden zudem alle Umsätze erfasst. Damit verhindern wir Steuerhinterziehung und schaffen faire Wettbewerbsbedingungen. Ich will, dass die Ehrlichen nicht die Dummen sind.“

Moderne elektronische Kassensysteme sind nach Angaben des Bundesfinanzministeriums in Deutschland bereits weit verbreitet. Es gibt demnach noch etwa 115.000 sogenannte offene Ladenkassen. „Deren Kassen-Umsätze sind missbrauchsanfällig, weil es keine oder nur handschriftliche Aufzeichnungen gibt“, teilte das Ministerium laut AFP mit: „Das kann Steuerhinterziehung begünstigen.“

Die neuen Regeln sollen zum 1. Januar 2028 greifen. Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf muss zuvor noch das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.

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