Die Bundesregierung möchte mehr über die Konto-Bewegungen der Bankkunden wissen. Ein neuer Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums setzt dafür Vorgaben der europäischen Geldwäscherichtlinie um und stärkt vor allem die Befugnisse der Financial Intelligence Unit, kurz FIU. Für Banken und Compliance-Abteilungen bedeutet das mehr behördliche Eingriffsmöglichkeiten bei verdächtigen Finanzströmen.
Nach einem Bericht von AFP, dem der Entwurf vorliegt, sollen Behörden leichter auf Konto- und Immobiliendaten zugreifen können. Verdächtige Geldflüsse sollen schneller gestoppt und Konten vorübergehend gesperrt werden können.
FIU soll Konten gezielter überwachen können
Die Grundlage dafür bildet die bereits beschlossene EU-Geldwäscherichtlinie 2024/1640, die Deutschland weitgehend bis zum 10. Juli 2027 umsetzen muss.
Nach Artikel 24 müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass ihre FIUs verdächtige Transaktionen kurzfristig stoppen können. Unter bestimmten Voraussetzungen soll auch die Nutzung eines Bank-, Zahlungs- oder Kryptowertekontos beziehungsweise einer Geschäftsbeziehung vorübergehend ausgesetzt werden können.
Artikel 25 geht weiter. Danach müssen FIUs Banken und andere Verpflichtete anweisen können, bestimmte Konten oder Geschäftsbeziehungen für einen festgelegten Zeitraum gezielt zu überwachen. Voraussetzung ist, dass von der betreffenden Person ein erhebliches Risiko der Geldwäsche, einer damit verbundenen Vortat oder der Terrorismusfinanzierung ausgeht. Die Ergebnisse dieser Beobachtung müssen der FIU gemeldet werden.
Die Richtlinie nennt dafür keinen festen Katalog einzelner Transaktionen. Entscheidend ist eine Risikobewertung durch die FIU. Der europäische Gesetzgeber will damit insbesondere ungewöhnliche Transaktionsmuster früher erkennen.
Auch die Kontenregister sollen stärker vernetzt werden. Nach der EU-Richtlinie müssen FIUs unmittelbar auf Informationen darüber zugreifen können, wer Bank- und Zahlungskonten, Depotkonten, Kryptowertekonten oder Schließfächer besitzt oder kontrolliert. Diese Systeme sollen europaweit miteinander verbunden werden.
Der Referentenentwurf sieht nach Reuters außerdem einen leichteren Zugriff auf Informationen über wirtschaftlich Berechtigte und eine zentrale Zugangsstelle für Immobiliendaten vor.
Für Sanktions- und Compliance-Verantwortliche ist vor allem die stärkere Verknüpfung von Konten-, Eigentümer- und Vermögensinformationen relevant. Behörden sollen schneller feststellen können, welche Konten, Unternehmen oder Immobilien einer Person oder Struktur zugeordnet sind.
Bargeld bei Immobilien weiter verschärft
Die Bargeldzahlung bei Immobiliengeschäften soll weiter eingeschränkt werden. Welche Einschränkungen das genau sind, ist noch nicht bekannt. Ein generelles Bargeldverbot für Immobilienkäufe existiert in Deutschland bereits seit 2023. Der neue Entwurf scheint diesen Bereich also nicht erstmals zu verbieten, sondern die bestehenden Regeln im Zuge der Umsetzung des EU-Geldwäschepakets neu zu ordnen oder zu verschärfen. Wie genau diese „deutliche Einschränkung“ im Referentenentwurf ausgestaltet ist, lässt sich derzeit nicht sauber sagen, weil der vollständige Entwurf noch nicht öffentlich zugänglich ist.
Die Entwicklung dürfte die Debatte über die Zukunft des Bargelds in Europa weiter verschärfen. Neue Vorgaben zielen bislang vor allem auf zusätzliche Kontrollen und Einschränkungen bei bestimmten Bargeldzahlungen, nicht auf eine Ausweitung seiner Nutzungsmöglichkeiten. Bargeldbefürworter warnen seit Jahren davor, dass sich die regulatorischen Eingriffe Schritt für Schritt verdichten und Bargeld dadurch im Alltag an Bedeutung verlieren könnte.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat sich erst vor wenigen Tagen geweigert, eine Bargeldpetition mit rund 400.000 Unterschriften persönlich entgegenzunehmen. Auch ein von den Initiatoren gewünschtes Fachgespräch lehnte das Ministerium ab.
