Datenschützer warnt vor digitalem Kassenbon

Ein neuer Gesetzesentwurf könnte dazu führen, dass bei jedem Einkauf eine persönliche Datenspur hinterlassen wird.

Kassenbelege sollen ab 2028 in der Regel nicht mehr auf Papier ausgedruckt, sondern elektronisch bereitgestellt werden. Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums beschlossen. Die Bundesregierung will damit Bürokratie abbauen und zugleich Steuerhinterziehung erschweren.

Doch Datenschützer warnen vor dem Trend, der hinter dem Gesetz zu erkennen ist. Hansjörg Stützle von der Initiative Bargelderhalt sagte World News Monitor, der digitale Kassenbon allein sei nicht das Problem. Es gehe um eine grundlegende Frage: „Wie weit sollen unsere wirtschaftlichen Vorgänge individualisierbar und auswertbar werden?“ Der digitale Kassenbon sei ein weiterer Schritt in diese Richtung. Norwegen habe bereits versucht, elektronische Kassenzettel mit Zahlungsdaten zusammenzuführen. So hätten Rückschlüsse auf Ernährungsgewohnheiten gezogen werden können. Stützle: „Bargeld setzt der Entwicklung eine Grenze, weil es Einkäufe ermöglicht, ohne dass dabei eine persönliche Datenspur entsteht.“

Die Freiheit, mit Bargeld zu bezahlen, drohe allerdings schleichend verloren zu gehen: „Gerade die öffentliche Hand geht dazu über, Bargeld abzulehnen, sei es im Nahverkehr, auf dem Bürgeramt, im kommunalen Schwimmbad oder auf dem Wertstoffhof. Gleichzeitig werden Geldautomaten und Bankfilialen geschlossen.“ Hier müsse „die Politik einschreiten und beweisen, dass ihr wirklich am Erhalt des Bargelds und unserer Privatsphäre gelegen ist“. Ein wichtiger Schutz vor Überwachung sei auch, dass Kunden weiterhin einen ausgedruckten statt eines digitalen Kassenbons erhalten, wenn sie das möchten. Die Petition bargelderhalt.eu steht aktuell bei fast 400.000 Unterschriften.

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