Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Dänemark und die Niederlande haben gemeinsam mit Kanada und Japan die neuen US-Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) scharf kritisiert. In einer gemeinsamen Erklärung vom Freitag, dem 9. Oktober, warnten die Außenminister vor erheblichen Folgen für die Strafverfolgung, die Beschäftigten des Gerichts und deren Familien. Konkrete Gegenmaßnahmen kündigten sie nicht an.
Die US-Regierung verhängte die Sanktionen am selben Tag erstmals gegen den Gerichtshof als Institution. Zuvor waren nach Angaben des IStGH bereits 13 Richter und Angehörige der Anklagebehörde betroffen.
Rubio erklärte, Washington wolle dem Gericht die Ressourcen entziehen. „Entweder beendet der IStGH seine Drohungen, oder wir beenden den IStGH“, heißt es in seiner vom US-Außenministerium veröffentlichten Erklärung. Auch Verbündete setzte er unter Druck: Staaten, die dem Gericht angehörten und für ihre Verteidigung auf amerikanische Soldaten angewiesen seien, müssten den IStGH zügeln. Andernfalls werde Washington dessen Zerschlagung weiter betreiben.
Druck auf Banken, Versicherer und IT-Dienstleister
Mit der Aufnahme in die US-Sanktionsliste werden Vermögenswerte des Gerichtshofs in den Vereinigten Staaten oder unter Kontrolle amerikanischer Personen und Unternehmen blockiert. Geschäfte durch US-Personen sowie Transaktionen innerhalb oder über die USA sind grundsätzlich verboten, sofern keine Ausnahme greift.
Auch ausländischen Unternehmen drohen Sanktionen, wenn sie den Gerichtshof finanziell, materiell oder technisch unterstützen. Die zugrunde liegende Präsidialverfügung ermöglicht solche Maßnahmen. Ein automatisches weltweites Verbot aller Geschäftsbeziehungen folgt daraus nicht.
Die Beschränkungen können grundlegende Abläufe treffen: Bankgeschäfte, Gehaltszahlungen, Versicherungen und IT-Dienste. Nach einem Reuters-Bericht bereitet sich die Verwaltung seit Monaten darauf vor. Sie wechselt von Microsoft-Programmen zu quelloffenen Alternativen und organisiert Bankverbindungen und Krankenversicherungen neu.
Ausnahmen begrenzen die unmittelbaren Folgen. Eine Genehmigung der Sanktionsbehörde OFAC erlaubt bis zum 7. April 2027 bestimmte Geschäfte zur Aufrechterhaltung oder Abwicklung des Betriebs und bestehender Vereinbarungen. Dazu gehören Beiträge der Vertragsstaaten, Gehälter, Krankenversicherungen, Mieten und laufende Dienstleistungen. Eine weitere Ausnahme für bestimmte Telekommunikations-, Internet-, Software- und Cloud-Dienste enthält kein entsprechendes Ablaufdatum.
Washington verbindet die Übergangsfrist mit politischen Forderungen. Nach Angaben des US-Außenministeriums sollen die Vertragsstaaten Lösungen vorlegen, die amerikanischen Einwänden Rechnung tragen. Je nach Fortschritt könne die Genehmigung angepasst werden. Wie stark die Sanktionen den Betrieb tatsächlich einschränken, ist noch offen.
Hinter dem Konflikt stehen unter anderem die Haftbefehle gegen Benjamin Netanjahu und Joaw Gallant. Dem israelischen Ministerpräsidenten und dem früheren Verteidigungsminister werden Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Gazakrieg vorgeworfen. Washington wendet sich außerdem gegen Ermittlungen zu Handlungen amerikanischer Soldaten in Afghanistan.
Die USA und Israel gehören dem Gerichtshof nicht an. Das schließt dessen Zuständigkeit für ihre Staatsangehörigen nicht grundsätzlich aus: Nach dem Römischen Statut kann auch der Tatort die Zuständigkeit begründen. Im Palästina-Verfahren beansprucht der Gerichtshof sie für Gaza und das Westjordanland einschließlich Ostjerusalems.
Der IStGH verurteilte die Sanktionen als Versuch, die Rechtspflege zu behindern und Beschäftigte sowie Kooperationspartner einzuschüchtern. Gerichtspräsidentin Tomoko Akane kündigte an, die Arbeit fortzusetzen. Die Vertragsstaaten forderte das Gericht auf, die dafür notwendigen Mittel sicherzustellen.
