China hat bei Großbritannien gegen die Behandlung chinesischer Staatsangehöriger bei Grenzkontrollen protestiert. Außenamtssprecher Guo Jiakun erklärte am Dienstag, dem 27. Oktober, seinem Ministerium und der Botschaft in London lägen mehrere Berichte über Reisende vor, die bei der Ein- und Ausreise über längere Zeit festgehalten und befragt worden seien. Zudem hätten britische Beamte Mobiltelefone und andere elektronische Geräte beschlagnahmt.
Laut dem chinesischen Außenministerium bezeichnete Guo das Vorgehen als willkürlich und überzogen. China habe auf diplomatischem Weg nachdrücklich protestiert und werde sich für die Sicherheit und die rechtmäßigen Interessen seiner Staatsangehörigen einsetzen.
Auch Touristen und Familienbesucher betroffen
Anlass war ein Sicherheitshinweis der chinesischen Botschaft in London vom 19. Oktober. Demnach waren Mitglieder von Wirtschafts- und Handelsdelegationen, Touristen sowie Reisende auf Familienbesuch betroffen. Die Botschaft forderte Großbritannien auf, das aus ihrer Sicht willkürliche Festhalten und Befragen chinesischer Staatsbürger zu beenden.
Guo empfahl Reisenden, den Hinweis vor einer Fahrt nach Großbritannien sorgfältig zu lesen. Die Botschaft rät darin, sich über die britische Kontrollpraxis zu informieren und auf den Schutz von Eigentum und Privatsphäre zu achten.
Britische Vorgaben untersagen willkürliche Kontrollen
Nach Darstellung der Botschaft beriefen sich die britischen Beamten auf das Antiterror- und Grenzsicherheitsgesetz von 2019. Das britische Innenministerium erläutert in seinen allgemeinen Vorgaben, dass Grenzbeamte Reisende befragen und elektronische Geräte untersuchen dürfen, um mögliche feindliche Aktivitäten für andere Staaten zu prüfen. Ein konkreter Verdacht gegen die kontrollierte Person ist dafür nicht zwingend erforderlich. Die Auswahl darf jedoch nicht willkürlich erfolgen; die Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein.
Genaue Fallzahlen, Orte und Zeitpunkte der beanstandeten Kontrollen nennen die chinesischen Mitteilungen nicht. Ob die britischen Behörden in den geschilderten Fällen gegen die geltenden Vorgaben verstoßen haben, lässt sich anhand der verfügbaren Quellen nicht unabhängig beurteilen.
