Ab 27. September gelten in Deutschland strengere Regeln für Umweltwerbung. Weil für bereits produzierte Verpackungen keine allgemeine Übergangsfrist vorgesehen ist, warnt die Lebensmittelwirtschaft vor Waren- und Lebensmittelvernichtung.
Begriffe wie „umweltfreundlich“ oder pauschale Aussagen wie „klimaneutral“ dürfen künftig nur noch unter strengeren Voraussetzungen verwendet werden. Auch Nachhaltigkeitssiegel werden stärker reguliert, teilte die Bundesregierung mit.
Der Milchindustrie-Verband warnt vor Problemen mit bereits produzierten Verpackungen. Eine Übergangs- oder Aufbrauchfrist sei nicht vorgesehen, heißt es in einer Stellungnahme des Verbands.
Als Beispiel nennt der Verband H-Milch. Verpackungen mit künftig unzulässigen Umweltangaben könnten nach dem Stichtag nicht mehr verwendet werden. Der Verband warnt deshalb vor „drohender Lebensmittelvernichtung“, wie aus dem Lobbyregister des Bundestags hervorgeht.
Auch die Stiftung Familienunternehmen und Politik warnt vor einer „massenhaften Vernichtung verkehrsfähiger Waren“. Sie fordert eine Abverkaufsfrist bis zum 27. September 2027, heißt es in ihrer Stellungnahme.
Ziel der neuen Regeln ist es, irreführende Umweltwerbung einzuschränken und Verbraucher besser zu schützen, erklärt das Bundesjustizministerium.
