China will die Ausfuhr von Hybridautos in die Europäische Union nicht freiwillig beschränken. Das chinesische Handelsministerium erklärte bereits am 18. September, sogenannte freiwillige Exportbeschränkungen verstießen gegen die Regeln der Welthandelsorganisation WTO sowie gegen marktwirtschaftliche Grundsätze und den fairen Wettbewerb. China lehne sie entschieden ab.
Das Ministerium reagierte damit auf Medienberichte, wonach die EU China aufgefordert habe, die Ausfuhr von Hybridfahrzeugen nach Europa freiwillig zu begrenzen. Die staatliche Nachrichtenagentur Xinhua verbreitete die Stellungnahme ebenfalls.
China erklärte zugleich, eine Lösung zwischen beiden Seiten müsse die Interessen Chinas und der EU berücksichtigen, mit den WTO-Regeln und den jeweiligen nationalen Gesetzen vereinbar sein und den Interessen der Unternehmen beider Seiten Rechnung tragen.
EU will stark gestiegene Einfuhren begrenzen
Über die Forderung der EU hatte zunächst die Financial Times berichtet. Demnach will Brüssel den Anteil in China produzierter Hybridfahrzeuge am EU-Markt auf etwa 15 Prozent begrenzen. Die Zeitung berief sich dabei auf Personen, die mit den Verhandlungen vertraut sind.
Nach den von der „Financial Times“ unter Berufung auf Eurostat veröffentlichten Zahlen stiegen die Einfuhren chinesischer Hybridfahrzeuge von rund 3.800 Fahrzeugen im Oktober 2024 auf etwa 50.000 im Juli 2026.
Anders als batterieelektrische Fahrzeuge aus China unterliegen Hybridautos nicht den 2024 eingeführten zusätzlichen EU-Ausgleichszöllen. Die EU-Kommission bestätigt, dass ihre damalige Antisubventionsuntersuchung ausschließlich batterieelektrische Fahrzeuge erfasste und nicht auf Hybridfahrzeuge ausgeweitet werden kann.
Handelsgespräche in Peking
EU-Handelskommissar Maroš Šefčovič ist am 8. und 9. Oktober zu Gesprächen in Peking. Die EU-Kommission bestätigte am Mittwoch, dass dort die zweite Sitzung der EU-China-Konsultationen über Handel und Investitionen stattfinden soll.
China und die EU hatten diesen Konsultationsmechanismus Ende Juni eingerichtet. Nach einer gemeinsamen Erklärung sollen dabei vor allem das Handels- und Investitionsgleichgewicht, Exportkontrollen, geistiges Eigentum und die Reform der WTO behandelt werden.
