EU will Steuern nach Brüssel umleiten

Um den neuen Mega-Haushalt zu stemmen, will die EU den Mitgliedsstaaten Steuereinnahmen entziehen.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (rechts) und EU-Ratspräsident António Costa am 23. Oktober 2026 im ungarischen Parlament in Budapest (Foto: Attila KISBENEDEK / AFP)
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (rechts) und EU-Ratspräsident António Costa am 23. Oktober 2026 im ungarischen Parlament in Budapest (Foto: Attila KISBENEDEK / AFP)

Die EU-Kommission prüft, einen Teil der Einnahmen aus der globalen Mindeststeuer für Großkonzerne künftig in den EU-Haushalt umzuleiten. Das berichtet Politico unter Berufung auf vier mit den Beratungen vertraute EU-Diplomaten. Bislang fließen entsprechende Steuereinnahmen an die Mitgliedstaaten. Wie viel davon künftig nach Brüssel gehen könnte, ist offen.

Hintergrund sind die Verhandlungen über den langfristigen EU-Haushalt für 2028 bis 2034. Die Kommission hatte dafür ursprünglich einen Finanzrahmen von fast zwei Billionen Euro vorgeschlagen. Zusätzliche Eigenmittel sollen unter anderem neue politische Prioritäten und die Rückzahlung der für den Corona-Aufbaufonds NextGenerationEU aufgenommenen Schulden finanzieren und zugleich den Druck auf die nationalen Beiträge begrenzen, wie der Rat der EU erläutert.

Bereits 2025 schlug die Kommission fünf neue Einnahmequellen vor. Zusammen mit Änderungen am bestehenden System sollen sie nach Angaben der EU-Kommission im Zeitraum 2028 bis 2034 durchschnittlich 65,6 Milliarden Euro pro Jahr zu jeweiligen Preisen einbringen.

Besonders umstritten ist die Unternehmensabgabe CORE. Sie soll Unternehmen mit mindestens 100 Millionen Euro Nettoumsatz erfassen und als jährlicher Pauschalbeitrag erhoben werden. Sie stößt insbesondere in Deutschland auf Widerstand.

Als mögliche Alternative wird deshalb diskutiert, einen Teil der Einnahmen aus der bereits bestehenden Mindestbesteuerung großer Konzerne für den EU-Haushalt zu verwenden. Frankreichs Präsident Emmanuel Macron habe diesen Ansatz beim EU-Gipfel im Oktober unterstützt.

Die entsprechenden EU-Regeln erfassen Unternehmensgruppen mit mindestens 750 Millionen Euro Jahresumsatz in mindestens zwei der vier vorausgehenden Geschäftsjahre. Ziel ist grundsätzlich eine effektive Mindestbesteuerung von 15 Prozent.

Ob die Einnahmen tatsächlich teilweise an die EU fließen werden, ist noch offen. Für neue Eigenmittel ist ein einstimmiger Beschluss der Mitgliedstaaten nötig, der anschließend nach den jeweiligen nationalen Verfassungsvorschriften ratifiziert werden muss. Eine politische Einigung über den nächsten EU-Haushalt wird nach Angaben des Europäischen Rates vor Ende 2026 angestrebt.

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