Anthropic: Eine Maschine für Staatsmacht, Kriege und Kontrolle

Der Börsenprospekt von Anthropic legt offen, wie eng das Unternehmen mit staatlicher Macht und militärischer Nutzung verbunden ist. Kontrolliert wird das Projekt von einer ganz kleinen Gruppe. Transparenz ist kaum gegeben.

Blick in die Anthropic-Büros in San Francisco, Oktober 2024. (Foto: Alecsandra Dragoi / DSIT, Open Government Licence)
Blick in die Anthropic-Büros in San Francisco, Oktober 2024. (Foto: Alecsandra Dragoi / DSIT, Open Government Licence)

Der Entwickler des KI-Systems Claude reichte am 26. Oktober 2026 sein S-1 bei der amerikanischen Börsenaufsicht SEC ein. Die Aktien sollen unter dem Kürzel ANT an der Nasdaq gehandelt werden. Aktienzahl und Ausgabepreis stehen noch nicht fest.

Reuters berichtete im September unter Berufung auf mit den Plänen vertraute Personen, Anthropic könne bis zu 100 Milliarden Dollar einsammeln und dabei mit rund zwei Billionen Dollar bewertet werden. Mitte Oktober diskutierten einige bestehende und mögliche Investoren laut Reuters eher über rund 1,5 Billionen Dollar. Im Prospekt selbst sind weder Emissionsvolumen noch Bewertung festgelegt.

Anthropic erzielte im ersten Halbjahr 2026 rund 16,3 Milliarden Dollar Umsatz. Der Nettoverlust lag bei rund 80,7 Milliarden Dollar; ein Großteil davon entfiel auf Bewertungseffekte bei Wandelanleihen, derivativen Verbindlichkeiten und ähnlichen Finanzierungsinstrumenten. Der operative Verlust betrug 693 Millionen Dollar, wie aus dem Börsenprospekt hervorgeht.

Entscheidender als die Finanzzahlen sind jedoch die Risikofaktoren und Governance-Regeln, die Anthropic selbst im Prospekt beschreibt. Sie machen drei Konfliktfelder sichtbar: den Zugriff von Staaten auf Claude und seine Infrastruktur, die militärische Nutzung der Technologie und eine Unternehmensstruktur, in der zentrale Kontrollrechte auch nach dem Börsengang bei wenigen Akteuren bleiben.

Wenn der Staat Claude einsetzen will

US-Geheimdienst- und Verteidigungsbehörden nutzen Claude nach den Feststellungen eines Bundesgerichts seit 2024. Seit März 2025 verwendet das Verteidigungsressort Claude Gov, eine für nationale Sicherheitsbehörden angepasste Modellvariante.

Für diese Nutzung lockerte Anthropic einen Teil seiner normalen Einschränkungen. Nach den Feststellungen des US-Berufungsgerichts darf das Verteidigungsressort Claude unter anderem zur Analyse ausländischer Geheimdienstinformationen, für offensive Cyberoperationen und zur Entwicklung effektiverer Waffensysteme einsetzen.

Claude wird bereits für militärische Zwecke eingesetzt. Nach den Feststellungen des US-Berufungsgerichts darf das amerikanische Verteidigungsressort das System unter anderem zur Analyse ausländischer Geheimdienstinformationen, für offensive Cyberoperationen und zur Entwicklung effektiverer Waffensysteme verwenden.

Die mögliche Rolle der KI geht noch weiter. Das Gericht beschreibt ein Szenario, in dem Claude „selbstständig ein Objekt als militärisches Ziel identifiziert, feststellt, dass die Kriterien für einen Angriff erfüllt sind, und anschließend einen Waffenschlag auslöst“. Genau bei einer solchen tödlichen autonomen Kriegsführung zieht Anthropic bislang eine vertragliche Grenze.

Diese Grenze ist jedoch nicht technisch garantiert. Das Bundesgericht stellte fest, dass Anthropic die Nutzung eines bereits in den klassifizierten Systemen des Verteidigungsressorts eingesetzten Modells nicht direkt überwachen oder kontrollieren kann. Zwischen vertraglichem Verbot und technischer Durchsetzung besteht damit eine Lücke, die durchaus problematisch werden könnte.

Der SEC-Prospekt beschreibt darüber hinaus ein allgemeineres Risiko. In bestimmten Ländern könnten Mitarbeiter, Dienstleister oder Betreiber von Infrastruktur gesetzlich zur Zusammenarbeit mit Regierungsstellen einschließlich Geheim- und Sicherheitsdiensten verpflichtet werden – etwa indem sie Zugang zu Systemen, Daten oder Modellgewichten gewähren. Die betreffenden Gesetze könnten eine Benachrichtigung Anthropics verbieten und dem Unternehmen nur geringe oder gar keine Möglichkeiten geben, die Forderung anzufechten. Da solche Zugriffe durch Personen mit regulären Berechtigungen erfolgen könnten, könnten Anthropics Sicherheitskontrollen umgangen werden.

Damit ist die militärische Nutzung von Claude keine theoretische Möglichkeit mehr. Die entscheidende Frage ist, welche Grenzen Anthropic gegenüber staatlichen Nutzern tatsächlich durchsetzen kann.

Der unbewiesene „China“-Verdacht

Im November 2025 veröffentlichte Anthropic einen Bericht über eine Cyber-Spionagekampagne, die das Unternehmen im September entdeckt hatte. Laut dem Bericht von Anthropic wurde Claude Code dazu gebracht, große Teile der Angriffe ohne wesentliche menschliche Intervention auszuführen. Rund 30 Ziele seien betroffen gewesen, darunter Technologieunternehmen, Finanzinstitute, Chemieunternehmen und Behörden; eine begrenzte Zahl der Einbrüche sei erfolgreich gewesen.

Anthropic schreibt, man bewerte „mit hohem Zutrauen“, dass eine chinesische staatlich unterstützte Gruppe hinter der Operation gestanden haben solle. Das Unternehmen bezeichnet den Akteur als GTG-1002.

Der veröffentlichte Bericht legt jedoch keine vollständige Beweiskette für diese staatliche Zuordnung offen. Er nennt weder verantwortliche Personen noch dokumentiert er eine konkrete Befehlsstruktur zwischen den Angreifern und chinesischen Staatsstellen.

Die Verbindung zum chinesischen Staat bleibt damit eine Attribution Anthropics. Außenstehende können sie nur anhand der Informationen prüfen, die das Unternehmen veröffentlicht – also mithin gar nicht.

Wer Anthropic kontrolliert

Die Kontrolle über das Unternehmen bleibt insgesamt ein Problem.

Unmittelbar vor Abschluss des Börsengangs soll eine einzige Class-F-Aktie an eine Founder LLC ausgegeben werden, deren Mitglieder zunächst die sieben Mitgründer sind. Diese Aktie erhält nach dem SEC-Prospekt 50,1 Prozent der gesamten Stimmrechte bei Angelegenheiten, über die die Aktionäre allgemein abstimmen, einschließlich der Wahl jener Verwaltungsratsmitglieder, die nicht der Class T zugeordnet sind. Die Class-F-Aktie hat keine wirtschaftlichen Rechte.

Daneben steht der Long-Term Benefit Trust. Über die Class-T-Aktie kann er grundsätzlich jene Direktoren wählen und abberufen, die zusammen die Mehrheit des vorgesehenen Verwaltungsrats bilden. Der Prospekt beschreibt den Trust als unabhängiges Gremium aus fünf finanziell nicht am Unternehmen interessierten stimmberechtigten Treuhändern mit Expertise unter anderem in KI-Sicherheit, nationaler Sicherheit, öffentlicher Politik und Sozialunternehmen.

Die Konsequenz formuliert Anthropic selbst: Long-Term Benefit Trust und Founder LLC können zusammen sämtliche Mitglieder des Verwaltungsrats wählen.

Anthropic begründet die Konstruktion mit seinem Status als Public Benefit Corporation. Das Unternehmen soll neben den finanziellen Interessen der Aktionäre auch die Interessen der von seinem Handeln Betroffenen und seinen Unternehmenszweck berücksichtigen, nämlich die verantwortliche Entwicklung und Erhaltung fortgeschrittener KI zum langfristigen Nutzen der Menschheit.

Für Käufer gewöhnlicher Class-A-Aktien bedeutet das: Sie können wirtschaftlich am Unternehmen beteiligt sein, ohne eine ihrem Kapitalanteil entsprechende Kontrolle über dessen Führung zu erhalten.

Transparenz: Nach Gutdünken

Anthropic veröffentlicht zwar eigene Sicherheitsberichte, System Cards und einen Transparency Hub. Doch das Unternehmen entscheidet selbst, welche Daten, Tests und Vorfälle veröffentlicht werden, in welcher Tiefe und zu welchem Zeitpunkt; die Öffentlichkeit ist bei zentralen Sicherheitsfragen daher weitgehend darauf angewiesen, was Anthropic selbst zu veröffentlichen bereit ist.

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