In ganz Europa gibt es Demonstrationen gegen die hohen Lebenshaltungskosten: In Frankreich, Italien, Belgien und nun auch in Griechenland gehen Menschen auf die Straße. Weil es am Rande der Demos auch Ausschreitungen gab, hat die Debatte eine neue politische Wendung genommen.
Es wird, befeuert von der extremen Rechten, insinuiert, bei den Protesten handle es sich vorwiegend um Randale barbarischer Migranten. Dem Treiben der „Meute“ müsse Einhalt geboten werden. In Frankreich und Italien treffen die Forderungen nach mehr Repression auf Verständnis bei den jeweiligen Regierungen. Die Beschäftigung mit den Ursachen der Wut und der Verzweiflung der Menschen ist in den Hintergrund getreten.
Auch in Deutschland warnen „Innenpolitiker und Vertreter der Polizei vor einer möglichen Einflussnahme linksextremistischer Kräfte“, wie die AFP schreibt. Das Bündnis „Gen Z steht auf“ hat für den 31. Oktober zu Demonstrationen in insgesamt 21 Städten aufgerufen, darunter in Berlin, Hamburg, München und Köln. Es geht im Kern um dieselben Probleme wie in Frankreich.
Die Hamburger Strafrechtsprofessorin Jessica Hamed erklärt im Interview mit World News Monitor, dass – wie schon zu Corona-Zeiten – Grundrechtsfragen berührt werden. Sie warnt vor Sündenbock-Theorien und erklärt ganz praktisch, wie eine freiheitliche Gesellschaft das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit schützen kann.
In Frankreich gab es große Demonstrationen, aber auch Gewalt. Was war Ihr Eindruck – wurden die Demos gekapert? Und wenn dem so wäre, müsste es nicht einen politischen Konsens geben, dass das Demonstrationsrecht geschützt wird, egal wo man politisch steht?
Aus der Ferne kann ich nicht beurteilen, wer im Einzelnen für die Gewalt verantwortlich war. Klar ist für mich aber: Hunderttausende junge Menschen haben friedlich gegen marode Schulen, steigende Lebenshaltungskosten und fehlende Perspektiven protestiert. Plünderungen und Brandstiftungen sind Straftaten und müssen entsprechend verfolgt werden. Sie ändern aber nichts daran, dass das Anliegen der friedlichen Mehrheit legitim bleibt. Und das ist der zentrale Punkt: Wer selbst friedlich demonstriert, verliert seinen Grundrechtsschutz nicht, weil eine Minderheit gewalttätig wird. Dieser Maßstab gilt zumindest in Deutschland. Schon 1985 hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Brokdorf-Beschluss das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit enorm gestärkt. Damals demonstrierten Tausende gegen ein geplantes Atomkraftwerk, in diesem Zusammenhang kam es immer wieder auch zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstrierenden und der Polizei. Als eine Großdemonstration angekündigt wurde, erließ der Landrat für mehrere Tage ein breitflächiges allgemeines Demonstrationsverbot und begründete dieses u.a. mit der Annahme, dass es zu Gewalt kommen könnte. Der Fall ist insofern vergleichbar mit der Situation in Frankreich, als dass seitens des Landrats das Verbot auch damit begründet wurde, dass bisherige Erfahrungen gezeigt hätten, dass sich potenzielle Störer und Gewalttäter bewusst die bloße Präsenz friedlicher Demonstrierender zunutze machten, indem sie diese als ihren Schutzschild missbraucht hätten. Das kommt der Vorstellung einer „gekaperten“ Demonstration doch recht nah. Vier Jahre später stellte das höchste Gericht Deutschlands fest, dass das verhängte Demonstrationsverbot gegen die Versammlungsfreiheit verstieß.
Und: Natürlich besteht das Demonstrationsrecht unabhängig von der politischen Stoßrichtung. Versammlungsfreiheit ist nicht beschränkt auf Anliegen, die man selbst teilt. In der Corona-Zeit haben viele, die heute zu Recht für die Schüler*innenproteste eintreten, pauschale Verbote hingenommen oder begrüßt. Bei Klima-Protesten war es teils umgekehrt. Wer das Grundrecht aber nur für die eigene Seite verteidigt, verteidigt es im Ergebnis nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat die Versammlungsfreiheit als Zeichen der Freiheit, Unabhängigkeit und Mündigkeit des selbstbewussten Bürgers beschrieben. Das gilt unabhängig davon, ob die Mehrheit das Anliegen teilt. Das Versammlungsrecht schützt vielmehr gerade die Minderheit, die von ihren demokratischen Teilhaberechten Gebrauch macht.
Vor allem die rechte Internationale hat die Migranten als Sündenböcke ausgemacht. Sehen wir eine neue Welle des Rassismus in Europa?
Zumindest befürchte ich es. Der Ton wird rauer, rassistische Äußerungen scheinen immer „salonfähiger“ zu werden. Als Wissenschaftlerin und Strafverteidigerin beunruhigt mich in dem Zusammenhang vor allem, wenn Gewalt pauschal „Migranten“ zugeschrieben wird. Strafrecht ist immer eine individuelle Betrachtung. Verantwortlich ist, wem eine konkrete Tat nachgewiesen wird – eine konkrete Person, nicht eine ganze Herkunftsgruppe. Selbst in Frankreich spielt Migration meiner Wahrnehmung nach in der Debatte über die Ursachen kaum eine Rolle. Solche Zuschreibungen schaffen außerdem einen Generalverdacht, der am Ende auch die Versammlungsfreiheit trifft: Wer optisch als Migrant angesehen wird, überlegt sich zweimal, ob er demonstrieren geht.
Wie können sich Demonstranten schützen, um ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wahrzunehmen?
Erstens: friedlich bleiben und sich von Gewalt erkennbar distanzieren. Wer Abstand zu Ausschreitungen hält, ist auch rechtlich besser geschützt. Zweitens: die eigenen Rechte kennen. Bei einer Kontrolle muss man seine Personalien angeben, zur Sache muss man nichts sagen. Drittens: vorbereitet sein: Eine Telefonnummer eines Rechtsbeistands auf einem Zettel, ein Ansprechpartner, der weiß, wo man ist. Viertens: dokumentieren. Videos von Polizeieinsätzen auf Demonstrationen sind grundsätzlich zulässig und helfen später bei der Aufklärung. Außerdem sollte, wer eine Versammlung anmeldet, das Kooperationsgespräch mit der Behörde nutzen. Die Schwelle für ein behördliches Eingreifen in Versammlungen wird durch eine kooperative Zusammenarbeit des Veranstalters mit der Polizei und den Behörden zudem noch höher, wie das Bundesverfassungsgericht im vorgenannten Beschluss schon betonte.
Wie kann sich die Polizei vorbereiten, so dass die Grundrechte gewahrt bleiben?
Indem sie Versammlungen nicht zuvörderst als Gefahr, sondern als Grundrechtsausübung begreift, die sie zu schützen hat. Das beginnt bei der Lageeinschätzung: Sie muss auf Tatsachen beruhen, nicht auf Spekulationen und Etiketten. Wer vorab ganze Protestbewegungen als linksextrem oder gewaltbereit einstuft, geht mit der falschen Haltung in den Einsatz. Bewährt haben sich Kommunikations- und Anti-Konflikt-Teams, transparente Ansprache und eine klare Trennung zwischen friedlichen Teilnehmenden und gezieltem Vorgehen gegen einzelne Gewalttäter.
Wie kann der Staat sicherstellen, dass sich seine Bürger frei äußern können, ohne zu massiver Repression greifen zu müssen?
Grundrechtseingriffe, erst recht massive, sind immer das letzte Mittel. Die Verhältnismäßigkeit ist zu wahren und diesen Grundsatz müssen Staatsbedienstete tief verinnerlicht haben. Das Versammlungsrecht kennt eine klare Stufenfolge: Kooperation, dann Auflagen, und ein Verbot oder eine Auflösung nur, wenn mildere Mittel nicht ausreichen. Diese Reihenfolge ist kein Ermessen, sondern ergibt sich zum einen direkt aus der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG), denn Versammlungen stehen unter keinem Genehmigungsvorbehalt, und zum anderen ergibt sich das aus dem Rechtsstaatsprinzip. Darüber hinaus sollte der Staat zuhören. Junge Menschen, die gegen den Zustand ihrer Schulen und für eine bessere Bildung protestieren, haben ein Anliegen, das politisch beantwortet werden muss, nicht polizeilich. Je mehr ein Staat auf Protest mit Härte statt mit Antworten reagiert, desto mehr bestätigt er die Entfremdung, gegen die die Menschen auf die Straße gehen.
In den Corona-Zeiten haben wir erlebt, wie Demonstrationen diskreditiert wurden. Was muss die Zivilgesellschaft tun, um ihr Recht auf freie Meinungsäußerung zu bewahren?
Wir haben in der Corona-Zeit erlebt, dass Versammlungsfreiheit, eines der wichtigsten Grundrechte in einer Demokratie, zeitweise faktisch aufgehoben war. Und wir haben erlebt, wie schnell ganze Protestbewegungen pauschal etikettiert wurden, sodass die Teilnahme selbst als anrüchig galt. Die Lehre daraus: Die Zivilgesellschaft muss das Grundrecht gerade dann verteidigen, wenn es Menschen betrifft, deren Ansichten sie nicht teilt. Denn allein durch die gesamtgesellschaftliche Verurteilung von Protesten entsteht ein Abschreckungseffekt, der Menschen davon abhält, ihre Grundrechte auszuüben und zum Rückzug ins Private führt. Demokratie lebt aber gerade vom pluralen Diskurs, ohne Diskurs verkümmert die Demokratie. Daher: Weniger „Empöralismus“, wie der Philosoph Michael Schmidt-Salomon sagen würde, und mehr Sachlichkeit.
In Frankreich hat die Politik mit Ausgangssperren reagiert. Man sah wieder die Bilder, die man aus der Corona-Zeit kannte – Jugendliche, die von der Polizei kontrolliert werden. Wie kann der Staat angesichts potentieller Gewalt mit Augenmaß reagieren?
Ausgangssperren sind einer der schwersten Eingriffe in die Freiheit überhaupt, weil sie alle treffen – auch die überwältigende Mehrheit, die sich nichts hat zuschulden kommen lassen. Die Bilder aus Frankreich erinnern in der Tat an die Corona-Zeit. Damals wie heute halte ich Ausgangssperren grundsätzlich für unverhältnismäßig. Verhältnismäßigkeit heißt: gezielt gegen konkrete Gefahren und konkrete Täter vorgehen, zeitlich und örtlich eng begrenzt und auf belastbare Tatsachen gestützt, nicht auf eine diffuse Sorge. Abgesehen davon: eine Generation, die gegen fehlende Perspektiven protestiert, pauschal wegzusperren, verschärft den Konflikt offensichtlich, statt ihn zu lösen.
In Italien will die Regierung neue Straftatbestände einführen. Wie wir schon beim Gefährder-Begriff gesehen haben, ist es problematisch zu sagen, ein Plan ist bereits eine Straftat. Bewegen wir uns hier in eine neue Grauzone?
Ganz allgemein halte ich es für verfehlt aufgrund einer aktuellen Situation direkt zum Strafgesetzbuch – dem schärfsten Mittel eines Staates – zu greifen. Für Politiker*innen ist das ein beliebtes Mittel, um Entschlossenheit zu signalisieren – durchdacht sind derartige Schnellschüsse selten.

Unter anderem soll es nun bis zu zwölf Jahre Haft für denjenigen geben, der Gruppen organisiert oder fördert, um gewalttätige Kundgebungen abzuhalten, auch über das Internet. Hinzu kommen Versammlungsverbote für Gruppen Minderjähriger und Bußgelder für Eltern. Das ist die Logik der Vorfeldstrafbarkeit, die vom Gefährder-Begriff ausgeht: Bestraft wird nicht mehr eine konkrete Tat, sondern die angebliche Gefährlichkeit einer Person oder Absicht. Je weiter das Strafrecht ins Vorfeld wandert, desto unbestimmter wird es und desto mehr hängt von der Einschätzung der Behörden ab. Rechtlich entsteht dadurch viel Unsicherheit, außerdem besteht die Gefahr der politischen Instrumentalisierung und rein tatsächlich kann eine solche Strafandrohung Abschreckungseffekte auch im Hinblick auf die legitime Grundrechtsausübung nach sich ziehen.
Nun sind auch für Deutschland Demonstrationen geplant, und es gibt schon erste martialische Warnungen. Wie kann man intelligent deeskalieren?
Deeskalation beginnt mit der Sprache. Wenn vor dem ersten Protesttag von „tagelangen Ausschreitungen“ und „brutaler Gewalt“ die Rede ist, prägt das die Erwartung auf beiden Seiten. Das ist eine selbsterfüllende Prophezeiung. Intelligent deeskalieren heißt daher: Die Behörden suchen früh das Gespräch mit Veranstaltern, auch mit jungen und unerfahrenen. Die Polizei tritt sichtbar ansprechbar auf und nicht nur in voller Schutzausrüstung, und sie greift gezielt gegen Einzelne ein, statt ganze Demonstrationszüge einzukesseln. Gerade bei Schülerinnen und Schülern sollte klar sein: Viele gehen zum ersten Mal auf eine Demonstration. Wie der Staat ihnen begegnet, prägt ihr Verhältnis zu ihm für lange Zeit.
Wie kann sichergestellt werden, dass auch die Polizisten geschützt werden – in gewisser Weise sind die Beamten ja auch mitunter Opfer einer fehlgeleiteten Politik?
Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten ist inakzeptabel und strafbar, daran gibt es nichts zu relativieren. Der beste Schutz ist allerdings derselbe wie für die Demonstrierenden: Deeskalation, gute Einsatzplanung und klare Führung. D.h. auch, dass Polizeibeamt*innen ausgeruht sein müssen und nicht nach zahlreichen Überstunden in aufgeheizte Lagen eingesetzt werden dürfen – ich erinnere an den G20-Gipfel 2017 in Hamburg –, ein solcher Einsatz kann gefährlich sein. Deeskalierend kann aber insbesondere auch seitens der Politik eingegriffen werden, indem etwa Gesprächsangebote unterbreitet werden und die Sorgen der Demonstrierenden ernst genommen und in politischen Prozessen behandelt werden.
Prof. Dr. Jessica Hamed ist Professorin für Strafrecht an der Hochschule der Akademie der Polizei Hamburg und war davor als Fachanwältin für Strafrecht tätig. Ihr Verteidigungsschwerpunkt lag im Bereich der Tötungs- und Sexualdelikte sowie der Staatsschutz- und Äußerungsdelikte. Sie ist weiterhin als Verteidigerin tätig. Sie hat interdisziplinär mit Bezügen zur Psychologie promoviert.
Die Fragen stellte Michael Maier.
